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Bundeskongress Mediation
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AGB's

Allgemeine Veranstaltungsbedingungen

 

1.     Veranstalter

Bundesverband Mediation e.V., Kirchweg 80, 34119 Kassel

Fon: +49 (0) 561 73 96 413

Der Bundesverband Mediation e.V. ist im Vereinsregister des Amtsgerichts Minden unter der Registernummer VR 1113 eingetragen.

2.     Preise

- Auf die Kongressbeiträge entfällt keine Mehrwertsteuer.

- Die Zahlung der gebuchten Zimmer des Hotels BerlinBerlin wird direkt zwischen dem Hotel BerlinBerlin und dem Hotelgast vorgenommen. Die Zimmerpreise im Hotel BerlinBerlin verstehen sich inkl. 19% MwSt.

3.     Solidaritätskarte

BM-Mitglieder, deren Nettoeinkommen z.B. als Einzelperson unterhalb der Pfändungsfreigrenze von derzeit 989,99€ netto liegt, können eine Solidaritätskarte erhalten, vorausgesetzt, es stehen ausreichend Solidaritätskarten zur Verfügung. Stehen nicht ausreichend Solidaritätskarten zur Verfügung, wird nach Eingang der Anfragen vorgegangen.

4.     Anmeldung

Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie eine Rechnung mit Zahlungsmodalitäten. Ihre Kongressbuchung wird erst mit dem Eingang der Zahlung verbindlich.

5.     Rücktritt durch KongressteilnehmerIn

Sie können jederzeit vor Veranstaltungsbeginn von der Teilnahme zurücktreten. Der Rücktritt ist schriftlich zu erklären. Beim Rücktritt von der Anmeldung bis zum 16.07.2010 wird der geleistete Tagungsbeitrag unter Einbehalt einer Bearbeitungsgebühr von € 50,00 erstattet; bei Rücktritt nach dem 16.07.2010 besteht kein Anspruch auf Erstattung; es bleibt das Recht, eine ErsatzteilnehmerIn zu benennen.

6.     Teilnahmebestätigung

Sie erhalten eine Bestätigung Ihrer Teilnahme am Kongress.

7.     Rechteeinräumung für Filmaufnahmen zur Kongress-Dokumentation

Gemäß §23 des Kunsturheberrechtsgesetzes (KUG) verliert jeder Teilnehmer oder Besucher einer öffentlichen Veranstaltung das ihm sonst zustehende Recht am eigenen Bild gemäß §22 KUG.

§22 KUG besagt, dass Bildnisse nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden dürfen. §23 Abs.1 Nr.3 KUG schränkt das Recht am eigenen Bild, unabhängig von der Zustimmung des Abgebildeten ein, indem es dort heißt: „Ohne die nach §22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden: Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben“. Eine öffentliche Veranstaltung ist, wenn Werbung oder Veranstaltungshinweise dafür auf der Straße und/oder in Medien stattfand. Der Teilnehmer oder Besucher erteilt ausdrücklich seine Zustimmung zur Verwendung seines Bildnisses im Sinne von § 22 KUG.